Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Braun Digitalwerk UG (haftungsbeschränkt)
Braun Digitalwerk UG (haftungsbeschränkt)
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
(nachfolgend auch: „Braun Digitalwerk")
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Braun Digitalwerk mit seinen Kunden schließt, sofern es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber") handelt.
(2) Braun Digitalwerk schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Braun Digitalwerk ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn Braun Digitalwerk in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Leistungserbringung vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von Braun Digitalwerk / Mitwirkung des Kunden
(1) Braun Digitalwerk erbringt für den Kunden je nach Vereinbarung Dienstleistungen im Bereich der digitalen Kundengewinnung und Anfragenqualifizierung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise dem Hauptvertrag. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Braun Digitalwerk die sorgfältige Erbringung dieser Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks (§ 611 BGB).
(2) Braun Digitalwerk schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere ist Braun Digitalwerk vorbehaltlich § 8 nicht dafür verantwortlich, ob und in welchem Umfang der Kunde infolge der Leistungen Anfragen, Aufträge oder Umsätze erzielt. Sofern ein wirtschaftliches Ziel (etwa eine bestimmte Zahl von Aufträgen oder ein Umsatzziel) benannt wird, handelt es sich um den erhofften wirtschaftlichen Erfolg und nicht um einen geschuldeten Erfolg im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere die fristgerechte Bereitstellung erforderlicher Inhalte, Zugänge, Freigaben und Werbebudgets sowie die Erreichbarkeit für weitergeleitete Anfragen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Braun Digitalwerk, bleibt der Vergütungsanspruch von Braun Digitalwerk unberührt.
(4) In Bezug auf die von Braun Digitalwerk zu erbringenden Dienstleistungen steht Braun Digitalwerk ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Braun Digitalwerk und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon o. Ä.) oder schriftlich (auch in Textform, z. B. per E-Mail) erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die von Braun Digitalwerk im Angebot beziehungsweise Hauptvertrag angegebenen Preise sind verbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, mit Vertragsschluss fällig und nach Rechnungserteilung zu zahlen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
(3) Eine Zahlung in Raten ist möglich, sofern und soweit dies im Angebot beziehungsweise Hauptvertrag individuell vereinbart wurde.
(4) Braun Digitalwerk stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße, die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebot beziehungsweise Hauptvertrag. Ist dort keine Laufzeit vereinbart, endet der Vertrag mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(2) Ist eine feste Laufzeit vereinbart, ist ein ordentliches Kündigungsrecht während dieser Laufzeit ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Leistungsbeginn.
(3) Verträge mit vereinbarter automatischer Verlängerung verlängern sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
§ 6 Leistungsbeginn / Verzug des Kunden
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Braun Digitalwerk beginnen nicht, bevor der fällige Rechnungsbetrag bei Braun Digitalwerk eingegangen ist und die für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Zugänge und Freigaben vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich Braun Digitalwerk vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags nicht auszuführen.
(3) Ist bei vereinbarter Ratenzahlung der Kunde mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug, wird die gesamte restliche Vergütung sofort fällig. Braun Digitalwerk ist in diesem Fall zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Ist Braun Digitalwerk aus Gründen, die aus der Sphäre des Kunden stammen, an der Leistungserbringung gehindert, bleibt der Vergütungsanspruch von Braun Digitalwerk unberührt.
§ 7 Erfüllung
(1) Braun Digitalwerk erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Braun Digitalwerk ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung der Hilfe Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Braun Digitalwerk bis auf ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung erteilt Braun Digitalwerk innerhalb angemessener Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen.
§ 8 Ergebnis-Zusage („Anfragen-Garantie")
(1) Braun Digitalwerk sagt dem Kunden zu, dass dieser innerhalb von 30 Tagen ab dem vereinbarten Leistungsbeginn (Go-live des Systems) mindestens drei (3) qualifizierte Anfragen erhält. Diese Zusage ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung. Sie begründet keine über Absatz 4 hinausgehenden Ansprüche des Kunden und lässt den Charakter des Vertrags als Dienstvertrag (§ 611 BGB) unberührt; insbesondere wird hierdurch kein Erfolg im Sinne der §§ 631 ff. BGB und keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB übernommen.
(2) Als „qualifizierte Anfrage" im Sinne dieser Zusage gilt die Kontaktanfrage einer dritten Person (Interessent), bei der vor Weiterleitung an den Kunden die Projektart, der gewünschte Zeitraum sowie ein grundsätzlich vorhandenes Budget erfasst und bestätigt wurden. Nicht als qualifizierte Anfrage zählen insbesondere offensichtliche Fehleingaben, Spam-Nachrichten, Anfragen ohne ernsthaftes Projektinteresse sowie mehrfache Anfragen derselben Person.
(3) Die Zusage nach Absatz 1 gilt nur, sofern und solange der Kunde sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- a) Ein aktiver, mit Braun Digitalwerk abgestimmter Werbe- beziehungsweise Traffic-Kanal ist durchgehend geschaltet, und das hierfür vereinbarte Werbebudget wird vollständig und fristgerecht bereitgestellt.
- b) Alle für den Betrieb des Systems erforderlichen Freigaben, Zugänge und Inhalte werden vom Kunden fristgerecht bereitgestellt.
- c) Der Kunde oder eine von ihm benannte Person ist während der üblichen Geschäftszeiten für die Entgegennahme weitergeleiteter Anfragen erreichbar.
- d) Am System, an den Werbemaßnahmen oder an den weitergeleiteten Anfragen werden ohne vorherige Abstimmung mit Braun Digitalwerk keine Änderungen vorgenommen.
- e) Der Kunde befindet sich mit fälligen Zahlungen nicht in Verzug.
(4) Wird die zugesagte Anzahl qualifizierter Anfragen innerhalb des Zeitraums nach Absatz 1 nicht erreicht, obwohl der Kunde sämtliche Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt hat, setzt Braun Digitalwerk die Leistungserbringung über den vereinbarten Zeitraum hinaus ohne zusätzliche Vergütung fort, bis die zugesagte Anzahl qualifizierter Anfragen erreicht ist. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung, auf Minderung oder auf Schadensersatz besteht nicht.
(5) Erfüllt der Kunde eine oder mehrere der Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht, entfällt die Zusage nach Absatz 1 ersatzlos.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die Braun Digitalwerk überlassenen Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Logos, Texte) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Vertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Braun Digitalwerk insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den von Braun Digitalwerk für ihn erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen (z. B. Werbeanzeigen, Landingpages, Funnel-Aufbauten, Konfigurationen, Auswertungen, Texte, Bilder und sonstige Dateien).
(2) Absatz 1 gilt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate über.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch an verbundene Unternehmen) sowie deren Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG sind ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart.
§ 11 Haftung
(1) Braun Digitalwerk haftet auf Schadensersatz — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Braun Digitalwerk nur
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen des Absatzes 1 haftet Braun Digitalwerk nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer etwaigen Garantie bleibt unberührt.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter, über deren Plattformen Werbemaßnahmen ausgespielt werden (etwa Meta oder Google), nach ihren eigenen Richtlinien jederzeit berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen, Konten oder Inhalte zu beschränken, zu sperren oder zu entfernen. Für ein solches Vorgehen der Drittanbieter haftet Braun Digitalwerk nicht.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Braun Digitalwerk die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt Braun Digitalwerk von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG im Rahmen der Vertragsdurchführung frei, es sei denn, Braun Digitalwerk hat den Verstoß zu vertreten.
(3) Soweit Braun Digitalwerk im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von Interessenten des Kunden verarbeitet (insbesondere durch den KI-gestützten Sprachdialog zur Anfragenqualifizierung), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser wird als Anlage Bestandteil des Vertrags.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Braun Digitalwerk.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
AGB Stand: [Datum eintragen]
